Rechtsstreit
Ein Rechtsstreit mit einem Streitwert von 10.000,00 € (z. B. Kauf eines Pkw) berechnet sich für den Kläger, der in voller Höhe gewinnt, wie folgt:
| Kosten I. Instanz |
|
| 1,3 Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3.1 Nr. 3100 RVG | 631,80 € |
| 1,2 Terminsgebühr gem. Vorbem. 3.1 Nr. 3104 RVG | 583,20 € |
| Postauslagenpauschale gem. Vorbem. 7 Nr. 7002 RVG | 20,00 € |
| Mehrwertsteuer gem. Vorbem. 7 Nr. 7008 RVG | 234,65 € |
| Endsumme: |
1.469,65 € |
| Gerichtskosten I. Instanz: | 588,00 € |
| Kosten II. Instanz |
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| 1,6 Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3200 RVG | 777,60 € |
| 1,2 Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3202 RVG | 583,20 € |
| Postauslagenpauschale gem. Vorbem. 7 Nr. 7002 RVG | 20,00 € |
| Mehrwertsteuer gem. Vorbem. 7 Nr. 7008 RVG | 262,35 € |
| Endsumme: | 1.643,15 € |
| Gerichtskosten II. Instanz: | 784,00 € |
Prozesskostenhilfe
Die Parteien haben die Möglichkeit, auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Prozesskostenhilfe erhält, wer im Sinne des Gesetzes bedürftig ist, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Die Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss der Anwalt im Vorfeld prüfen und den Antrag bei Gericht stellen. Das Gericht gewährt oder versagt diese. Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe kann Ratenzahlung vereinbart werden, d. h. derjenige, der Prozesskostenhilfe erhalten hat, muss diese ratenweise an den Staat zurückzahlen. Alle vier Jahre prüft der Staat, ob sich die Einkommensverhältnisse des Prozesskostenhilfeempfängers verbessert haben. Ist dies der Fall, so wird die ursprünglich gewährte Prozesskostenhilfe zurückverlangt.
Rechtsschutzversicherung
Um sich vor hohen Verfahrenskosten zu schützen, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites sowohl auf Seiten des Klägers als auch auf Seiten des Beklagten. Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages sind bestimmte Rechtsgebiete eingeschlossen oder speziell ausgeschlossen. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen eine Selbstbeteiligung pro Fall und Jahr, andere übernehmen die Kosten in voller Höhe.
Wir empfehlen, vor dem Abschluß einer Rechtsschutzversicherung einen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen. Dieser kann die oft gravierenden Unterschiede der einzelnen Gesellschaften genau erläutern und für jeden die passenden Vertragsmodalitäten herausfinden.
Besonders wichtig zu wissen ist, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten nach sich zieht. Das bedeutet, dass die Versicherung im Streitfall erst dann eintritt, wenn sie seit mindestens drei Monaten besteht.
Prozessfinanzierer
Seit geraumer Zeit gibt es in Deutschland Prozessfinanzierer. Für größere Verfahren (ab einem Streitwert von 100.000,00 €) übernehmen diese, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kläger, das volle Kostenrisiko. Sollte der Kläger mit seiner Forderung Erfolg haben, wird der Prozessfinanzierer an diesem Erfolg beteiligt. Die Beteiligungsquoten liegen zwischen 15 % und 30 %.
Gerichtskosten
Jedes Verfahren, mit wenigen Ausnahmen, verursacht Gerichtskosten, welche im Gerichtskostengesetz (GKG) normiert sind. Sie werden vom Gericht festgesetzt und meist vor Zustellung einer Klage vom Kläger eingefordert. Sollte das Verfahren teilweise gewonnen und teilweise verloren werden, so sind die Gerichtskosten im entsprechenden Verhältnis von beiden Parteien zu tragen. Ansonsten gilt: Wer das Verfahren gewinnt, muss keine Gerichtskosten zahlen, sondern der "Verlierer".
Weitere Kosten, die bei Gericht entstehen können, sind beispielsweise Kosten für einen Sachverständigen. Gerade in Baustreitigkeiten können diese sehr hoch sein. Auch in Arzthaftungsstreitigkeiten können sehr hohe Sachverständigenkosten auf die Parteien zukommen. Deshalb ist es ratsam, schon vor Prozessbeginn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, damit man sich bei der Führung des Prozesses nicht vom Prozesskostenrisiko beeinflussen lässt.
Ihr Anwalt wird Ihnen die zu erwartenden Verfahrenskosten gern erläutern.
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