13. August 2010
Wenn Sie ihr Wohnmobil nur mit einem Saisonkennzeichen nutzen, dann ist es auch dann versichert, wenn Sie nicht fahren und es auf ihrem Grundstück steht. Voraussetzung ist, dass es „ausreichend gesichert“ ist. Dies ist der Fall, wenn es von drei Seiten umfriedet und nach vorn mit einer Kette gesichert ist. Das Oberlandesgericht entschied jetzt zugunsten eines Geschädigten in dessen Wohnmobil in der Winterzeit eingebrochen worden war und verurteilte die Teilkaskoversicherung zur Zahlung des Kaskoschadens. mehr
27. April 2010
Wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben, zahlt, so Sie eine Vollkaskoversicherung haben, die Vollkasko ihren eignen Schaden. Wenn Sie den Schaden jedoch grob fahrlässig verursacht haben, darf die Versicherung Eigenanteile von der zu regulierenden Schadenssumme abziehen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sogenannte Musterquoten veröffentlicht. So dürfen folgende Kürzungen vom Versicherer vorgenommen werden: mehr
26. April 2010
Wenn ein Kunde im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung „Allergien“ angibt, kann der Versicherer ihm später keine arglistige Täuschung vorwerfen, wenn er an Asthma leidet. Im Jahre 2003 schloss eine Klägerin eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und verschwieg, dass sie seit Jahren unter Asthma leidet und auch in Behandlung stand. Die Frage nach Allergien im Antragsformular beantwortete sie jedoch mit „ja“ und erläuterte zudem eine Neurodermitis. Die Richter hielten deshalb die Vorwürfe des Versicherers für unberechtigt, die Frau habe ihr Asthma verschwiegen. Sie gingen von der Annahme der Klägerin aus, dass das Asthma eine Folgeerscheinung der Allergien sei und urteilten zugunsten der Versicherungsnehmerin. mehr
22. April 2010
Ein Jogger forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung eines Hundebesitzers, da er über den unangeleinten herumlaufenden Hund gestürzt ist und sich dabei Knochenbrüche zuzog.
Das OLG Koblenz verkündete: Der Jogger hätte sich auf die Situation (das unberechenbare Verhalten des Hundes) vorbereiten müssen, da er Ihn schon von weitem gesehen habe. Der Jogger sei aber mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Aufgrund dieser Situation, trifft ihn eine 30 Prozentige Mitschuld. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung muss daher nur 70 Prozent des verlangten Schmerzengeldes und des Verdienstausfalles zahlen. mehr
1. März 2010
Ein Verkehrsunfall ist, auch wenn nur ein geringer Sachschaden vorliegt, für alle Beteiligten ein Ärgernis.
Noch ärgerlicher wird es, wenn man überzeugt davon ist, an dem Unfall zumindest nicht alleine Schuld zu sein, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch der Gegenseite den vollen entstandenen Schaden augleicht und den eigenen Versicherungsnehmer sodann mit einem höheren Versicherungsbeitrag einstuft. Gleiches gilt, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Forderungen der Gegenseite ausgleicht, die vom Versicherungsnehmer zumindest der Höhe nach angezweifelt werden. War durch den Unfall tatsächlich der Austausch diverser Fahrzeugteile nötig, erlitt der Unfallgegner wirklich ein Schleudertrauma und war arbeitsunfähig? mehr
12. Februar 2010
Wem Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten nach einem Verkehrsunfall zustehen, dem ist der Begriff "Merkantile Wertminderung" schon einmal untergekommen:
Nach ständiger höhstrichterlicher Rechtsprechung erhält der Fahrzeugeigentümer neben den reinen Reparaturkosten eine zusätzliche Entschädigung dafür, dass ein Unfallfahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Instandsetzung einen niedrigeren Wiederverkaufswert hat und nur noch mit Preisabschlägen gehandelt wird. mehr
26. Januar 2010
Das Landgericht Coburg entschied jetzt, dass Versicherungen auch gegen den Willen ihres Versicherten einen Schaden regulieren dürfen. Der Versicherte war mit seinem PKW auf ein plötzlich bremsendes Taxi aufgefahren. Er fühlte sich nicht schuldig am Unfallhergang und wollte auch die Rückstufung im Versicherungstarif vermeiden. Zwischen Versicherer und Kunden gibt es oft unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Beurteilung eines Unfalles. In vielen Fällen wollen die Versicherten die Mitverantwortung oder Schuld aus Stolz nicht übernehmen und weigern sich, dies einzugestehen. Um dem Geschädigten jedoch schnell zu seinem Recht zu verhelfen, regulieren Versicherungen auch gegen den Willen ihres Kunden. Zu Recht. Dies bestätigte im vorliegenden Fall das OLG Coburg. mehr
25. Januar 2010
Gelbe Karte für Versicherungen.
Wenn Sie Ihren Zweitschlüssel im Auto gelassen haben und der Wagen gestohlen wird, so kostet Sie das nicht unbedingt den Versicherungsschutz. Ein Urlauber hatte in Tschechien seine Jacke mit den Autoschlüsseln im Auto gelassen und war einkaufen gegangen. Bisher gingen Versicherungen von grober Fahrlässigkeit aus und verweigerten jeglichen Versicherungsschutz, sodass die Geschädigten stets auf ihrem Schaden sitzen blieben. Das Oberlandesgericht Koblenz Hat jetzt jedoch entschieden, dass im oben beschrieben Fall keine grobe Fahrlässigkeit vorliege und der Versicherer zahlen müsse. mehr
11. Januar 2010
In der Winterzeit brennen in jeder Wohnung viele Kerzen. Oft sogar gänzlich unbeaufsichtigt.
Sollten Sie auf die Idee kommen, ihr 6-jähriges Kind damit zu beauftragen, auf die Kerzen aufzupassen, so handeln Sie grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater seinem Kind gesagt: „Pass bitte auf die Kerzen in der Weihnachtspyramide auf!“ und die Wohnung verlassen. Der kurz darauf entstandene Wohnungsbrand konnte von dem 6-jährigen Kind nicht verhindert werden. Auch die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, da der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Diese Ansicht bestätigte nun auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt und rügte den Kläger zusätzlich, da er sein Kind mit dieser Maßnahme in unmittelbare Gefahr gebracht habe. Ein kurzes Unbeaufsichtigt lassen einer Kerze auf einem gefliesten Tisch ist hingegen nach Ansicht des Landgerichtes Hamm nicht grob fahrlässig. mehr
21. Dezember 2009
Über 10 Milliarden Euro könnte das Urteil des Landgerichts Hamburg die Versicherungen kosten. Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen dürfen bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht, wie jahrelange Praxis, die gesamten Abschlusskosten dem Vertrag belasten. Der BGH hatte schon früher einmal mehr
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