23. August 2010
Wenn Sie erst nach erfolgter Geschwindigkeitsmessung geblitzt werden, weil Sie zu schnell unterwegs waren, können Sie sich nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr darauf berufen, dass Messung und Foto nicht in einem Vorgang geschehen sind. Vorausgegangen war der Freispruch eines „Rasers“, der sein Bußgeld nicht bezahlen wollte, weil die Kamera, die ihn fixierte, Daueraufnahmen von dem Verkehr auf der Straße machte. Diese Permanentaufnahmen verletzten die Persönlichkeitsrechte von Bürgern hieß es seinerzeit im Verfahren Az. 2 BvR 941/08. Im Anschluss daran sprachen mehrere Amtsgerichte ähnliche milde Urteile für ertappte Autofahrer. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt fest, dass grundsätzliche Bußgelder durch Dauerüberwachung nicht rechtens seien. Aufzeichnungen, die durch ein Lasermessgerät oder eine Lichtschranke ausgelöst würden hingegen doch. mehr
17. August 2010
Wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren, ist die Gefahr groß, dass die Versicherer versuchen, sich aus ihrer Schadensersatzpflicht zu winden. Dieses Verhalten ist im kürzlich entschiedenen Fall vom Oberlandesgericht jedoch in ihre Schranken gewiesen worden. Trifft den Unfallverursacher eine schwerwiegende Schuld, so muss dessen Haftpflichtversicherung den ganzen Schaden tragen, selbst wenn der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte mit über 90 km/h in einer geschlossenen Ortschaft gefahren und hatte den Unfall verursacht. Das Opfer hatte sich wegen seines Übergewichtes nicht angeschnallt. Dies blieb, obwohl ordnungswidrig, hinsichtlich des Schadenersatzanspruches folgenlos. mehr
21. Juni 2010
Wer im Urlaub mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich strikt an die Verkehrsvorschriften halten. Der ADAC veröffentlichte im März 2010 eine Übersicht, aus der hervorgeht, dass Regelwidrigkeiten mit weit empfindlicheren Strafen als in Deutschland geahndet werden. So sind beispielsweise in der mehr
11. Mai 2010
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Fluggäste, die 25 Stunden auf ihren Flug warten mussten, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das Verfahren hatte lange gedauert, da der BGH auch den Europäischen Gerichtshof mit in die Entscheidung eingebunden hatte. Dieser hatte schon im letzten Jahr entschieden, dass Fluggäste einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro hätten, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden betragen hat. Wenn Verspätungen aufgrund von Streiks auftreten, sind die Ansprüche auf Schadensersatz jedoch weiter ungewiss. Wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorlägen, wären die Fluggesellschaften frei von ihrer Haftpflicht. Zu diesen sogenannten „außergewöhnliche Umständen“ zählten zum Beispiel: Streiks und schlechtes Wetter. mehr
10. Mai 2010
Selbst wenn Sie mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg fahren, haben Sie Vorfahrt. Dieses ungewöhnliche Urteil fällte jetzt das Münchner Amtsgericht. Eine Radfahrerin war auf der linken Seite entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg gefahren und mit einem rechts abbiegenden Auto kollidiert. Es entstand ein Sachschaden von über 2.000 Euro, die der Autofahrer von der Falschfahrerin ersetzt haben wollte. Sie weigerte sich und bekam jetzt vor dem Amtsgericht München sogar Recht. Der Autofahrer hätte die entgegenkommende Fahrradfahrerin sehen müssen. Zudem hätten alle Fahrzeuge, selbst wenn sie auf Vorfahrtsstraßen falsch fahren, Vorfahrt. Der Autofahrer blieb zum allgemeinen Erstaunen zu zwei Dritteln auf seinen Kosten sitzen. mehr
7. Mai 2010
In Bayern hat es mehrere Verfahren wegen der Rechtsmäßigkeit von Videoüberwachung der Polizei auf den Autobahnen gegeben. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied jetzt, dass die Abstandskontrolle per Videowagen nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Klagen gegen dieses Vorgehen zielten auf das Filmen von auch unverdächtigen Personen und Fahrzeugen. Das OLG argumentierte, dass nur der Fahrer indentifizierbar sei, dessen Abstand vorher als regelwidrig erkannt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor klar geregelt, dass es gegen das Grundgesetz verstoße, Unbeteiligte und Unverdächtige zu filmen und zu indentifizieren. Es bleibt eine Gradwanderung, ob die Polizei mit dieser Vogehensweise „weitermachen“ darf oder nicht. mehr
6. Mai 2010
Ein junger Mann war mit einen T-shirt mit der Aufschrift: „Ich fahre schwarz“ in die Straßenbahn gestiegen und prompt auf einen Fahrschein kontrolliert worden. Den konnte er nicht vorzeigen. Er weigerte sich auch zu bezahlen, weil er schließlich ein Hemd trug, auf dem ganz klar stünde, dass er „schwarz fahren“ würde. Das sei dann keine Leistungserschleichung, weil er es groß und lesbar jedem zeigte. Dieser Ansicht folgte das Amtsgericht Hannover jedoch nicht und verurteilte den Schwarzfahrer zu 500 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt den Straßenbahnfahrern jedoch ganz klar, dass sich die ÜSTRA nicht “verklapsen“ lässt und man sich doch tunlichst an die Regeln halten sollte. mehr
28. April 2010
Wenn Sie eine Panne haben, egal, ob auf der Autobahn oder Bundesstraße, und die Polizei die Straße teilweise sperren muss, so darf sie diesen Einsatz dem Havaristen berechnen. Im vorliegenden Fall war ein LKW Fahrer in einer Kurve liegen geblieben und die Polizei sperrte die Straße. Den Einsatz sollte der LKW Fahrer zahlen und weigerte sich. Er bekam nicht Recht. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass das Aufstellen eines Warndreiecks nicht ausgereicht hatte, um die erforderliche Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten und verurteilte den Fahrer zu 256 Euro. mehr
20. April 2010
Wenn Menschen anderen Menschen helfen, dann sind sie beitragsfrei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt, wenn Sie zum Beispiel Starthilfe geben oder bei einer Reifenpanne helfen. Wenn Sie jemanden anschieben, weil sein Auto nicht anspringt oder jemanden abschleppen. mehr
12. April 2010
Dass bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss ernsthafte und teure Konsequenzen drohen, ist allgemein bekannt. Weniger publik - aber genauso gefährlich - für die Fahrerlaubnis ist die Tatsache, dass allein übermäßiger Alkoholgenuss zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, auch wenn der Konsum legaler oder illegaler Drogen in keinerlei Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. mehr
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