25. Januar 2010
Gelbe Karte für Versicherungen.
Wenn Sie Ihren Zweitschlüssel im Auto gelassen haben und der Wagen gestohlen wird, so kostet Sie das nicht unbedingt den Versicherungsschutz. Ein Urlauber hatte in Tschechien seine Jacke mit den Autoschlüsseln im Auto gelassen und war einkaufen gegangen. Bisher gingen Versicherungen von grober Fahrlässigkeit aus und verweigerten jeglichen Versicherungsschutz, sodass die Geschädigten stets auf ihrem Schaden sitzen blieben. Das Oberlandesgericht Koblenz Hat jetzt jedoch entschieden, dass im oben beschrieben Fall keine grobe Fahrlässigkeit vorliege und der Versicherer zahlen müsse.
OLG Koblenz Az. 10U 1038/08
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