Tag: zweitgeraet

Keine Gebühren für den PC im Arbeitszimmer, wenn...

13. April 2010

Computer

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden:

“Ein internetfähiger Computer der im Arbeitszimmer steht, kostet keine zusätzlichen Rundfunkgebühren!”

Demnach gaben die Richter in Kassel einem selbständigen Informatiker Recht. Dieser hatte ein PC in seinem Arbeitszimmer installiert und nicht angemeldet, aber ordnungsgemäß für seine restlichen Rundfunk- und Fernsehgerät, die sich im restlichen Haus befanden Gebühren gezahlt. Der Hessische Rundfunk verlangte aber auch eine Gebühr für den internetfähigen Computer im Arbeitszimmer.

Der Hessische Rundfunk argumentierte, internetfähige PCs seien im vorliegenden Fall nur dann von Gebühren befreit, wenn es im Arbeitszimmer bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät gebe. Der VGH sah dies anders und teilte mit, dass das Grundstück entscheidend sei. Wer also in seinem Haus bereits ein Rundfunkgerät angemeldet hat und dafür Gebühren zahlt, muss keine weiteren Gebühren zahlen, denn dann ist der gewerblich genutzte PC im Arbeitszimmer als Zweitgerät anzusehen und somit von den Gebühren befreit.

VGH Az: 10 A 2910/09

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