11. Januar 2011
Auch Studenten, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können die neuen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das hatte der Bundesgerichtshof schon im Jahre 2009 entschieden. Jetzt endlich haben auch die Finanzbehörden dieses Urteil des obersten Gerichtshofes anerkannt. Die Finanzämter müssen es jetzt anwenden.
Bundesfinanzministerium IV C4-S 2227/0710002/002
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