Tag: zweigstelle

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen

16. Mai 2009

Am 13.05.2009 hat die Bundesregierung das sog. Bad-Bank-Gesetz beschlossen. Hiernach können Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften risikobehaftete Wertpapiere in neu zu gründende Zweigstellen (Bad Banks) auslagern. Die toxischen Wertpapiere werden grundsätzlich mit einem 10-prozentigen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen der Bank aufgeführt ist, übertragen. Die Zweigstelle stellt der Bank hierfür eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe zur Verfügung. Der Bankenrettungsfonds (SoFFin) garantiert für die Schuldverschreibung. Um den Steuerzahlen nicht zu belasten, haften die Banken aber für die zu erwartenden Verluste aus den toxischen Wertpapieren selbst. Durch dieses Modell müssen die Banken zwar haften aber kein Kapital für die Papiere hinterlegen, so dass sie mit diesem Eigenkapital arbeiten können.

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