22. März 2011
Will sich eine übergewichtige Frau den Magen operativ verkleinern lassen, so muss die Krankenkasse diese Operation nur bezahlen, wenn alle anderen, vorangegangenen Therapieversuche erfolglos waren. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Zu solchen anderen Therapieversuchen gehörte auch die strikte Einhaltung von Diätplänen, die über mehrere Monate eingehalten werden müssten.
Az. L 5 KR 101/10
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