Tag: zeitablauf

Wegfall des Fahrverbots durch Zeitablauf

4. November 2011

Rotlichtverstoß Blitzer

Mit Beschluss vom 19. August 2011 ((1B) 53 Ss-OWi 264/11 (147/11)) hat das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt, dass die Verhängung eines Fahrverbotes mehr als zwei Jahre nach der Tatbegehung, einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 km/h, nicht mehr angemessen ist.

Die Tat hatte sich am 9. Mai 2009 ereignet. Nach umfangreicher Beweisaufnahme hatte das Amtsgericht Oranienburg gegen den Betroffenen mit Urteil vom 16. März 2011 neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Hiergegen legte der Verfasser für den Betroffenen eine auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde ein, weil das Fahrverbot nach (inzwischen) mehr als zwei Jahren nicht mehr seiner Funktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme genügen könne.

Generalstaatsanwaltschaft und OLG wiesen dem folgend zutreffend darauf hin, dass eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen sei, wobei u.a. der Grund für die lange Verfahrensdauer und ein zwischenzeitlich verkehrsgerechtes Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen sei.

Auch die zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts verstrichene Zeit ist zu berücksichtigen!

Angenehmer Nebeneffekt war vorliegend noch der Ablauf der sog. "Überliegefrist" im Verkehrzentralregister.

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