3. November 2009
Nach Abzug des zumutbaren Eigenanteils zählen Kosten für den Zahnersatz als steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für teure Implantate, auch wenn die Kasse nur sehr wenig dazubezahlt hat. Es lohnt sich also, diese Kosten genau zu planen und gegebenenfalls die Behandlung in dem Jahr vorzunehmen, in dem man einen besonders hohen Steuersatz zu bezahlen hat.
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Az. 2 K 5507/04 B
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