Tag: zahlungsverkehr

Vorsicht bei Überweisungen.

17. Dezember 2009

Die Europäische Union hat neue einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr beschlossen, die ab Oktober 2009 auch in Deutschland gültig sind. Alle Banken und Sparkassen mussten deshalb ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen.

Die wichtigsten Änderungen:

Überweisungen werden dem benannten Konto sofort gutgeschrieben, selbst wenn der angegebene Name nicht mit der Kontonummer übereinstimmt. Hier ist also in Zukunft noch mehr Genauigkeit nötig.

EC- und Kreditkartenzahlungen:

Unabhängig von dem Verschulden des Karteninhabers können bei Missbrauch Banken in Zukunft bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung bei Sperrung der Karte vom Kunden fordern. Die Sparkassen haben jedoch signalisiert, dass sie vorerst keine Kosten vom Betreffenden fordern wollen.

Europäische Lastschrift:

Die sogenannte Sepa (single Euro payment area = einheitlicher europäischer Zahlungsraum) kann innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig gemacht werden. Für die innerdeutsche Lastschrift gilt bis Ende 2010 nach wie vor die Frist von sechs Wochen zum Rechnungsabschluss, das ist meist das Quartalsende.

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