Tag: wiedereingliederung-in-den-beruf

Rente anstatt Rehabilitationsmaßnahmen.

21. April 2010

Teilzeit, Vollzeit, JHob

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen haben sie keinen Anspruch auf eine Kur, wenn die Aussicht nicht besteht, dass sie dauerhaft wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Wenn sie einen Anspruch auf Rente haben, so müssen sie diese beantragen, urteilte das Sozialgericht Reutlingen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger unter schizophrenen Störungen gelitten und damit Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Er wollte jedoch eine Kur, die ihm helfen sollte, in seinen Beruf zurückkehren zu können. Dies wurde ihm jetzt auch gerichtlich verwehrt.

AZ. S6 R 2647/08

1

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.