Tag: wettbewerb

Anhebung der Mehrwertsteuer für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

7. März 2012

Geld zurück, Geld einstecken, Entlohnung

Deutschland ist von der Europäischen Kommission in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 27.02.2012, aufgefordert worden, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern, da der derzeitig in Deutschland geltende ermäßigte Steuersatz auf diese Gegenstände, sowie dessen Vermietung nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien.

Da die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken, sowie dessen Vermietung nicht in dem Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten der EU einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen, enthalten sind, ist der Normalsatz anzuwenden. Das EU-Recht zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ist eng auszulegen und strikt anzuwenden. So sollen Wettbewerbsverzerrungen in und zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden.

Angabe der Unternehmensidentität bei Prospektwerbung Pflicht

15. November 2011

porto, sendung, brief,

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass ein Unternehmen, welches in einem Verkaufsprospekt die eigene Identität, also die vollständige Firmierung inklusive des Rechtsformzusatzes, oder die eigene Geschäftsanschrift nicht angibt, unlauter und irreführend wirbt.

Ein Möbelhaus bewarb Aktionsprojekte in einem Werbeprospekt ohne ihre eigene Identität, die Geschäftsanschrift oder die Anschrift eines bezüglich der Werbung in Auftrag genommenen Finanzierungspartners anzugeben. Ein Wettbewerbsverband mahnte das Werbeverhalten des Antraggegners ab und verlangte per einstweiligem Verfügungsverfahren Unterlassung.

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied, dass das Möbelhaus durch sein Werbeverhalten wesentliche wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verletzt habe. So reicht es nicht, dass die in der Werbung fehlenden Angaben durch den Aufruf von Internetseiten oder durch den Besuch des Geschäftslokals beschafft werden könnten, denn der Verbraucher müsste hinreichend informiert werden, so dass er ohne Schwierigkeiten mit dem werbenden Unternehmen in Kontakt treten könnte.

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