27. August 2010
Ohne Einwilligung darf die Postbank ihre Kunden nicht mit Werbeanrufen „belästigen“. Selbst eine postulierte Zufriedenheitsumfrage beurteilte das Oberlandesgericht Köln als versteckte Werbemaßnahme. Es untersagte der Postbank Kunden per Brief einen Anruf eines Marktforschungsinstitutes anzukündigen, welches die Zufriedenheit des Kunden erfragen sollte. Jeder Angeschriebene, der das nicht wollte, musste per Fax oder eine hotline widersprechen. Das Gericht entschied, dass es keiner Einwilligung gleich kommt, wenn sich ein Kunde nicht auf das Schreiben gemeldet hat und untersagte dieses Vorgehen.
OLG Köln Az. 6 U 41/08
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