15. März 2010
Aus Anlass einer Trennung oder Scheidung besteht die Möglichkeit der wechselweisen Betreuung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern in einem zeitlich festgelegten Rahmen (sog. Wechselmodell). Voraussetzung ist, dass es die Eltern wünschen und sie die uneingeschränkte Fähigkeit besitzen, miteinander zu kommunizieren und kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils kommt das Wechselmodell nicht in Betracht. Auch scheidet es aus, wenn das Kindeswohl durch den ständigen Wechsel erkennbar belastet wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.1.2010, 11 UF 252/09).
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im