9. April 2010
Wenn ein Vormieter, nicht fristgerecht aus der Mietwohnung auszieht, trotz ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Nachmieter keine rechtliche Handhabe gegen den Vormieter. Der Nachmieter kann jedoch vom Mietvertrag zurücktreten und den Vermieter wegen Schadensersatz (z.B. wegen der gezahlten Kaution, Provision…) in Regress nehmen. Der Vermieter wiederum, kann dann den Vormieter in Regress nehmen.
Amtsgericht Frankfurt am Main AZ: 33 C 457/09
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