Tag: vorerkrankungen

Berufunfähigkeitsversicherung muss zahlen.

26. April 2010

Sozialrecht und Arbeitsrecht

Wenn ein Kunde im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung „Allergien“ angibt, kann der Versicherer ihm später keine arglistige Täuschung vorwerfen, wenn er an Asthma leidet. Im Jahre 2003 schloss eine Klägerin eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und verschwieg, dass sie seit Jahren unter Asthma leidet und auch in Behandlung stand. Die Frage nach Allergien im Antragsformular beantwortete sie jedoch mit „ja“ und erläuterte zudem eine Neurodermitis. Die Richter hielten deshalb die Vorwürfe des Versicherers für unberechtigt, die Frau habe ihr Asthma verschwiegen. Sie gingen von der Annahme der Klägerin aus, dass das Asthma eine Folgeerscheinung der Allergien sei und urteilten zugunsten der Versicherungsnehmerin.

OLG Frankfurt Az. 3 U 286/07

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