29. Oktober 2010
Liegt ein Titel auf Zahlung von Unterhalt an ein minderjähriges Kind vor, der vom sorgeberechtigten Elternteil aufgrund der diesem zustehenden gesetzlichen Vertretungsmacht erwirkt und vollstreckt wurde, kann der Schuldner einer weiteren Vollstreckung durch diesen Elternteil die Volljäh-rigkeit des Kindes nicht im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern – im Hinblick auf den Wegfall der gesetzlichen Vertre-tungsmacht – nur mit einer Erinnerung nach § 766 ZPO entgegenhalten (OLG Nürnberg, Beschluss v. 01.02.2010, 7 WF 45/10).
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