13. Oktober 2009
Vermieter dürfen für die Erstellung eines Mietvertrages vom Mieter kein Geld verlangen. Das entschied da Landgericht Hamburg. Diese Erstellungskosten seien klassische Verwaltungskosten, die der Vermieter aus den Mieteinnahmen bestreiten müsse.
(Az: 307 S 144/08)
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im