12. Januar 2012
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 21.12.2011, dass ein Neonazi, der im April 2010 in der Nürnberger U-Bahn einen Mann fast totgetreten hat und deshalb zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist, keine höhere Strafe hinnehmen muss und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, die ein Urteil wegen versuchten Totschlags forderte.
Das Landgericht Nürnberg verurteilte den Kickboxer zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung, weil er sein Opfer nach einem politisch motivierten Wortwechsel mit einem Tritt in den Bauchraum zu Boden gestreckt und damit fast getötet hatte. Zusätzlich trat er diesem ins Gesicht, als er schon am Boden lag. Da der stark verletzte Mann noch selber die U-Bahn verlassen konnte und erst kurz darauf einen Herzstillstand, aufgrund des Trittes auf den Solarplexus, erlitt, kann der Angeklagte nicht wegen versuchter Tötung verurteilt werden. Der Angeklagte griff sein Opfer nach dem Verlassen der U-Bahn nicht weiter an und konnte daher nicht wissen, dass er sein Opfer schon dort in extreme Lebensfahr gebracht hatte. So bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft.
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