29. September 2010
Dies entschied jetzt das Kammergericht Berlin. Die Enkel lebten sogar im selben Haushalt, wie die Großeltern. Nach den Bedingungen der Versicherer sind nur die direkten Nachfahren in solchen Versicherungen mitgeschützt. In diesem Fall würden nur die Kinder auch Versicherungsschutz genießen, wenn die Eltern eine Rechtsschutzversicherung abschließen würden.
Kammergericht Berlin Az. 6 U 175/08
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