15. Februar 2011
Wenn jemand einen Wasserschaden bei seiner Versicherung meldet und Kosten für Mängel geltend macht, die gar nichts mit dem Wasserschaden zu tun haben, dann riskiert er seinen gesamten Versicherungsschutz. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle. Vorausgegangen war ein Wasserschaden, den der Eigentümer eines Altbaus bei der Gebäudeversicherung geltend machte. Er hatte Rechnungen von ca. 12.000 Euro eingereicht. Davon entfielen ca. 2.000 Euro auf den Austausch von zwei verrosteten Heizkörpern und einer Duschwanne. Diese waren aber vom Wasserschaden gar nicht betroffen, sondern vorher schon reparaturbedürftig. Dies Versicherung weigerte sich den Schaden zu übernehmen und bekam letztlich recht. Der Versicherungsnehmer bleibt jetzt komplett auf seinem Schaden sitzen, da die Richter sein Verhalten als arglistige Täuschung werteten, auch Schäden geltend machen zu wollen, die nicht durch den Wassereinbruch entstanden waren. Dies führt wiederum zum Verlust des Versicherungsschutzes.
OLG Celle AZ 8 U 86/09
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