27. April 2010
Wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben, zahlt, so Sie eine Vollkaskoversicherung haben, die Vollkasko ihren eignen Schaden. Wenn Sie den Schaden jedoch grob fahrlässig verursacht haben, darf die Versicherung Eigenanteile von der zu regulierenden Schadenssumme abziehen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sogenannte Musterquoten veröffentlicht. So dürfen folgende Kürzungen vom Versicherer vorgenommen werden:
Rote Ampel überfahren: 50 % Kürzung
Stoppschild überfahren: 25% Kürzung
Fahren unter Alkohol 0,5-1,1 Promille: 50%, über 1,1 Promille Akloholspiegel 100%
Schlüssel steckengelassen und Auto geklaut: 25%
Es gibt aber auch Vollkaskotarife, die eine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen. Es kommt also auch hier wieder einmal genau darauf an, den richtigen Vertrag zu schließen.
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