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Kein Ehegattenunterhalt bei bewusst falschen Angaben zum Einkommen

17. Juli 2009

Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat in einem Urteil vom 07.05. 2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden, dass eine Frau, welche von ihrem Ehemann auf Grund unvollständiger und falscher Angaben einen zu hohen Geschiedenenunterhalt erhalten hat, auf Grund der Verletzung ihrer Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität ihren Anspruch auf Unterhaltsleistungen ganz verliert. Vor einem derartigen Hintergrunde sei es dem Mann nicht zumutbar, weiterhin Unterhalt zu zahlen.

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