26. August 2009
Wenn Sie eine Kündigung Ihres gemieteten Hauses oder Ihrer gemieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs vom Vermieter erhalten, dann ist, selbst wenn nur der Schwager des Vermieters einziehen will, die Kündigung rechtens. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 247/08). Es muss aber, wie es im Urteil heißt: „ein besonders inniger Kontakt des Vermieters zum Schwager" bestehen.
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