Tag: vermieter

Die „Opfergrenze“ des Vermieters: Mängelbeseitigungsansprüche der Mieter sind der Höhe nach begrenzt.

27. April 2010

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Wenn das angemietete Haus oder die Mietwohnung in einem nicht vertragsgemäßen Zustand ist, so hat der Vermieter grundsätzlich auf seine Kosten die Mängel zu beseitigen. Entsteht also etwa ein Riss an den Hauswänden oder fällt die Heizungsanlage aus, so muss der Vermieter unverzüglich auf eigene Kosten handeln. Dem Mieter steht darüber hinaus ein Schadensersatzanspruch zu, wenn durch den Mangel der Mietsache eigene Gegenstände beschädigt werden. Unterlässt der Vermieter trotz Aufforderung die Mängelbeseitigung, so ist der Mieter sogar zur Selbstvornahme berechtigt, d. h. er darf die Mängel auf Kosten des Vermieters beseitigen.

Der Vermieter sieht sich somit einem großen finanziellen Risiko ausgesetzt. Dass dieses nicht uferlos sein darf, hat jetzt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.04.2010 (Az. VIII ZR 131/09) entschieden. Danach ist ein Vermieter zur Beseitigung von Mängeln an der Mietsache dann nicht verpflichtet, wenn der dazu erforderliche Aufwand nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet. Der Bundesgerichtshof spricht dabei von einer so genannten „Opfergrenze“: Besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter und dem Gesamtwert des Mietobjektes andererseits, so ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet.

Ein Vermieter darf die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen

6. April 2010

Umzug, Miete, Mieterhöhung

Wenn sich ein Mieter für die Einzelpositionen seiner Nebenkostenabrechnung interessiert, kann er die entsprechenden Belege dafür beim Vermieter einsehen. Der Vermieter ist nämlich nicht dazu verpflichtet diese einzeln auf der Nebenkostenabrechnung aufzulisten. Die Kosten der anfallenden Sach- und Haftpflichtversicherung darf der Vermieter in einer Summe unter der Position - Versicherung - abrechnen.

BGH Urteil VIII ZR 346/08

Vorsicht beim vorzeitigem Einzug des Nachmieters!

31. März 2010

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Wenn ein Vermieter seine Mietwohnung einem Nachmieter zeitweise und unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins überlässt, ist der frühere Mieter ab dem Einzug des Nachmieters nicht mehr zur Entrichtung der Miete verpflichtet! So entschied das AG Neuruppin und gab somit einem Mieter Recht.

Dieser war zwei Wochen vor der Beendigung des Mietverhältnisses aus der Mietwohnung ausgezogen und übergab die Schlüssel an den Vermieter somit 2 Wochen eher zurück. Der Vermieter aber gab die Wohnungsschlüssel daraufhin sofort dem Nachmieter. Dieser zog dann auch sofort in die Mietwohnung ein. Als aber der ursprüngliche Mieter der Mietwohnung hiervon erfuhr, verlangte er die bereits gezahlt Miete für diese 2 Wochen zurück.

AG Neuruppin AZ: 42 C 273/08

Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Auch Nichten und Neffen sind nahe Familienangehörige !

8. März 2010

Umzug, Miete, Mieterhöhung

Eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf immer auch eines berechtigten Interesses des Vermieters an dessen Beendigung.

§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB beschreibt hierbei den häufigsten in der Praxis vorkommenden Fall, der sog. „Eigenbedarfskündigung“: Wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötig, liegt ein solches berechtigtes Interesse vor.

Nach bisheriger Rechtsprechung waren dabei "Familienangehörige" i. S. des Paragraphen die Eltern, Kinder und Geschwister des Vermieters.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.01.2010, (Az. VIII ZR 159/09) geht die höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr davon aus, dass auch Nichten und Neffen des Vermieters zu dessen - eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigenden - Familienangehörigen gehören.

Auch bezüglich dieses Personenkreises muss der Vermieter gemäß des Urteils NICHT gesondert nachweisen, dass überhaupt eine enge persönliche Beziehung zwischen ihm und der Nichte oder dem Neffen überhaupt besteht. Allein der Verwandtschaftsgrad rechtfertigt die Eigenbedarfskündigung.

Der Bundesgerichtshof begründet diese Entscheidung insbesondere damit, dass gemäß den Vorschriften der Straf- und der Zivilprozessordnung (§ 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO) auch den Neffen und Nichten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe, der Gesetzgeber Nichten und Neffen damit ohne Weiteres noch als enge Familienangehörige ansieht, was bei der Auslegung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu

Kündigung wegen Eigenbedarf ?

15. Oktober 2009

Wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarfs eine Wohnung kündigt, eine andere in selben Haus aber leer steht, so muss er ihm diese anbieten. Die Entscheidung, ob der Mieter dort einziehen wolle, müsse der Vermieter dem Mieter überlassen. Das entschied das Landgericht Berlin.

(Az: 65 S 303/08)

Betriebskostenabrechnungen sind Streitthema Nr. 1 im Mietrecht

28. September 2009

Dachterasse

Nachdem der Bundesgerichtshof zahlreiche Renovierungsklauseln in den Mietverträgen für ungültig befunden hat, sind die rechtlichen Auseinandersetzungen des deutschen Mieterbundes zu diesem Thema auf über 37 % im Mietrecht gestiegen. Danach folgen Rechtsstreite um Wohnungsmängel mit 17,8% und allgemeine Vertragsstreitigkeiten mit 10,1 %. Es könnte sich lohnen, noch einmal in seinem Mietvertrag nachzuschauen und ihn auf Rechtmäßigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Begründung einer Mietpreiserhöhung durch Verweis auf allgemein zugänglichen Mietspiegel

14. Juni 2009

Laut Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az. VIII ZR 74/08, muss der Vermieter den Mietspiegel seinem Mieterhöhungsverlangen, in dem er auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, nicht beifügen, wenn er dem Mieter gleichzeitig anbietet, diesen Mietspiegel in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters einzusehen.

Kostenerstattung bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

29. Mai 2009

Einem Mieter, welcher vor dem Auszug Schönheitsreparaturen durchführt, weil er auf die Wirksamkeit einer unwirksamen mietvertraglichen Endrenovierungsklausel vertraut, kann ein Anspruch auf Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten gegen den Vermieter zustehen. Der Bundesgerichtshof hat am 27. 5. 2009 (Az.: VIII ZR 302/07) entschieden, dass in einem solchen Fall ein Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters in Betracht kommt. Da Feststellungen bezüglich der Höhe eines Anspruchs auf Herausgabe der bei dem Vermieter eingetretenen Bereicherung fehlten, hat der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

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