30. November 2009
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie den Käufer ungefragt über die komplette Vermietsituation in den letzten Jahren aufklären und sich dies auch möglichst schriftlich bestätigen lassen. Tun Sie es nicht, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Immobilienverkauf für ungültig erklärt wird. So ist es einem Verkäufer einer Mietwohnung ergangen, der versäumt hatte, den Käufer über die Vermietung der dazu gehörigen Garage aufzuklären. Der Käufer hatte sich die Mieteinnahmen schön gerechnet und kam später mit seinen Einnahmen nicht zurecht. Er konnte seine Finanzierung nicht ordentlich bedienen und griff auf den Verkäufer zurück. Durch mehrere Instanzen waren die Urteile unterschiedlich. Jetzt jedoch entschied der Bundesgerichtshof höchstinstanzlich, dass der Verkauf ungültig sei, weil der Verkäufer die nicht- oder nur schwer vermietbare Garage vergessen hatte zu erwähnen. So kann es gehen, wenn man sich nicht alles und jede Kleinigkeit schriftlich bestätigen lässt.
BGH Az. V ZR 175/07
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