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Keine Steuervorteile bei Vermietung von Ferienwohnungen.

26. November 2009

Verluste aus Vermietung und Verpachtung kann man im Allgemeinen von der Steuerlast abziehen. Wenn Sie jedoch eine Ferienwohnung vermieten, wird dies nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes schwerer. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermieten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die ortsüblichen Vermietungszeiten um nicht mehr als 25% unterschreiten, sonst wird Ihnen Liebhaberei unterstellt. BFH Az. IX R 39/07. Diesen Nachweis zu erbringen, könnte Ihnen schwer fallen, wenn es keine ortsüblichen Vermietungszeiten gibt. Ansonsten bleibt dem Vermieter nur anhand von realistischen Prognoserechnungen nachzuweisen, dass er auf Dauer Überschüsse aus der Vermietung erzielen wird. Es bleibt also ein Risiko, wenn Sie Ihre Immobilie an der See oder in den Bergen in den Zeiten vermieten wollen, wenn Sie sie nicht nutzen können.

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