15. Januar 2011
Hat ein Unterhaltspflichtiger lückenlose Verdienstbescheinigungen vor-gelegt, die für den nachzuweisenden Zeitraum sämtliche Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis ausweisen, so besteht kein weitergehender An-spruch auf Vorlage des Arbeitsvertrages (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.08.2009, 17 UF 73/09).
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im