13. Dezember 2011
Wenn ein vermeintlicher Vater jahrelang Unterhalt für ein Kind gezahlt hat, das doch nicht sein Kind war, was mit einem Vaterschaftsgutachten festgestellt wurde, kann er von der Mutter verlangen, dass sie ihm den Namen des richtigen Vaters mitteilt. Der Scheinvater kann nämlich nur dann den Unterhalt, den er jahrelang fälschlicherweise gezahlt hat, vom richtigen Vater als Schadenersatz verlangen. Der BGH hat dem Scheinvater hier einen Anspruch auf Auskunft gegenüber der Mutter gegeben. Deren Persönlichkeitsrecht werde dadurch nicht verletzt – so der BGH.
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