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Mutter kann Sorgerecht verlieren, wenn sie dem Vater das Umgangsrecht verweigert.

4. Februar 2010

Wenn eine Mutter ohne triftigen Grund dem Vater das Umgangsrecht verweigert, so kann das dazu führen, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird. Das entschied jetzt das Amtsgericht München. Der zehnjährige Sohn war nach der Trennung der Eltern bei der Mutter verblieben. Das Sorgerecht verblieb bei beiden Elternteilen. Der Vater hatte großes Interesse seinen Sohn weiterhin regelmäßig zu sehen. Die Mutter unterband den Kontakt jedoch mehr und mehr, sodass der Vater seinen Sohn in eineinhalb Jahren nur fünfmal zu sehen bekam. Auch eine Mediation führte zu keiner Besserung. Ein bestellter Gutachter belegte den positiven Einfluss des Vaters auf die Entwicklung des Kindes. Nachdem die Mutter weiterhin stur blieb, entzog das Gericht der Mutter das Sorgerecht bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und erzwang somit einen regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Sohn.

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