Tag: unternehmensidentitaet

Angabe der Unternehmensidentität bei Prospektwerbung Pflicht

15. November 2011

porto, sendung, brief,

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass ein Unternehmen, welches in einem Verkaufsprospekt die eigene Identität, also die vollständige Firmierung inklusive des Rechtsformzusatzes, oder die eigene Geschäftsanschrift nicht angibt, unlauter und irreführend wirbt.

Ein Möbelhaus bewarb Aktionsprojekte in einem Werbeprospekt ohne ihre eigene Identität, die Geschäftsanschrift oder die Anschrift eines bezüglich der Werbung in Auftrag genommenen Finanzierungspartners anzugeben. Ein Wettbewerbsverband mahnte das Werbeverhalten des Antraggegners ab und verlangte per einstweiligem Verfügungsverfahren Unterlassung.

Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied, dass das Möbelhaus durch sein Werbeverhalten wesentliche wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verletzt habe. So reicht es nicht, dass die in der Werbung fehlenden Angaben durch den Aufruf von Internetseiten oder durch den Besuch des Geschäftslokals beschafft werden könnten, denn der Verbraucher müsste hinreichend informiert werden, so dass er ohne Schwierigkeiten mit dem werbenden Unternehmen in Kontakt treten könnte.

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