Tag: unterkunftskosten

Belehrung über die Unangemessenheit der Wohnung

3. Oktober 2009

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Familie, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) erhält, vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit der Unterkunftskosten belehrt werden muss, wenn sich der Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht (Urteil vom 21.04.2009, Az.: L 3 AS 80/07).

Arbeitslosengeld II: Angemessenheit der Unterkunft bei Eigentum

1. Oktober 2009

Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 70/08), dass die Frage der Angemessenheit des Wohnraums für Mieter und für Eigentümer einheitlich bewertet werden müsse. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität müsse daher der für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau geltende Wert auch für Eigentümer eines Eigenheims gelten.

Arbeitslosengeld II: Zu den Unterkunftskosten zählt der im Mietvertrag vereinbarte Mietzins, auch wenn dieser zivilrechtlich unwirksam ist.

30. September 2009

In dem vom Bundessozialgericht (Urteil vom 22.09.2009; Az.: B 4 AS 8/09 R) entschiedenen Fall war der Grundsicherungsträger der Ansicht, dass die zwischen dem Hilfebedürftigen und seinem Vermieter vereinbarte Staffelmiete unwirksam sei. Der Grundsicherungsträge hatte daher einen geringeren als den mietvertraglich vereinbarten Betrag als Unterkunftskosten übernommen. Das Bundessozialgericht hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Der Grundsicherungsträger sei in diesen Fällen gehalten ein Kostensenkungsverfahren nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II zu betreiben, da der vertraglich geschuldete Mietzins ggf. unangemessen hoch sei und daher nicht zu übernehmen. Dies gelte möglicherweise auch dann, wenn der vereinbarte Mietzins sich noch in der Referenzmiete bewege.

Entgelt für die Nutzung einer Kücheneinrichtung

24. Mai 2009

Die für die Nutzung einer Kücheneinrichtung anfallenden Kosten sind den Kosten für die Unterkunft gemäß § 22 SGB II zuzuordnen. Dies entschied das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 07.05.2009 (B 14 AS 14/08 R).

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