10. Oktober 2011
Nach § 33 Abs.1 Satz 1 EstG können auch getrennt lebende Ehegatten Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern während des Fortbestehens ihrer Ehe als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27.07.2011. Eine getrennt lebende Ehefrau leistete weiterhin Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende und verheiraterte Schwiegermutter. Im Rahmen ihrer Steuererklärung wollte sie den Abzug der Aufwendungen geltend machen, welches das Finanzamt jedoch mit der Begründung ablehnte, dass sie gesetzlich nicht zu Unterhaltsleistungen gegenüber ihrer Schwiegermutter verpflichtet sei. Auch das Finanzgericht war der Auffassung, dass diese Art der Unterhaltszahlung nur bei einer intakten Ehegemeinschaft abzugsfähig sei. Hiergegen legte die Klägerin Revision ein, welches der BFH für begründet erachtet.
So fordert §33a Abs.1 Satz 1 EstG lediglich den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses, welcher auch nicht dahingehend einzuschränken sei, dass dieser nur bei einer intakten Ehe anwendbar ist. Vom Finanzgericht ist jedoch weiterhin zu prüfen, ob nicht der Ehemann der Schwiegermutter für ihrern Unterhalt aufkommen könnte.
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