22. Oktober 2010
Auch bei Bestehen getrennter Wohnungen kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt sein, wenn sich die Beziehung zwischen Unterhaltsgläubiger und neuem Partner in einem mit einer Wochenendehe vergleichbaren Weise darstellt und zudem deutlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wahl der unterschiedlichen Wohnungen nur erfolgte, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden (OLG Zweibrücken, Urteil v. 05.02.2010, 2 UF 140/09).
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