2. Januar 2012
Eine Ehefrau hatte die lange berufsbedingte Abwesenheit ihres Ehemannes, der Fernfahrer ist, dazu genutzt, ein intimes Verhältnis zu einem langjährigen gemeinsamen Freund aufzunehmen. Beide Ehegatten hatten diesen Freund zuvor wegen einer finanziellen Notlage bei sich Unterkunft gewährt. Die Frau hatte die neue Beziehung so lange wie möglich geheim gehalten und diese nach dem Aufdecken durch den Ehemann offen fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat hier zu Recht entschieden, dass die Frau ihren Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt verwirkt hat.
15. November 2011
Unterhalt an volljähriges Kind
Muss ich ein Praktikum des Kindes finanzieren?
Gemäß § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhaltsanspruch eines Kindes auch die Kosten einer Berufsausbildung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bemisst sich der Anspruch auf eine angemessene Ausbildung nach der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes. Dementsprechend ist der überwiegende Teil der Eltern gern bereit, während der Ausbildung ihres Schützlings Unterhalt zu gewähren. Immer häufiger stellen sich Eltern jedoch die Frage, ob sie auch verpflichtet sind, nicht vergütete Praktika, die das Kind vor Beginn der Ausbildung oder im Anschluss an die Ausbildung absolviert, zu finanzieren.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2006 – 2 WF 87/06 – klargestellt, ein Praktikum ohne Vergütung rechtfertigt einen Anspruch auf sogenannten Ausbildungsunterhalt nur soweit und solange, wie das Praktikum für die Berufsausbildung vorgeschrieben ist. D.h. dient das Praktikum lediglich der Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn des Studiums oder nach dem Studium zum Einstieg in das Berufsleben, so ist dies unterhaltsrechtlich nicht hinzunehmen.
Das Oberlandesgericht Rostock dagegen hat in seiner Entscheidung vom 18.04.2006 - 10 WF 234/05 – ausgeführt, ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt könne auch für die Dauer eines berufsvorbereitenden Praktikums bestehen. Das Praktikum sei zwar keine Ausbildung im engeren Sinne. Unter einer Berufsausbildung seien nicht nur Ausbildungsmaßnahmen wie z.B. Unterricht oder die Teilnahme an Kursen zu verstehen, sondern alle Maßnahmen, die dem Ziel dienen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen zu sammeln und die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.
Auch wenn die Argumentation des Oberlandesgerichtes nicht von der Hand zu weisen ist, so birgt sie die Gefahr in sich, dass Kinder von ihren Eltern verlangen, mehrjährige Praktika zu finanzieren, was keineswegs dem Sinn und Zweck des Ausbildungsunterhaltes gerecht wird. Von den unterhaltspflichtigen Eltern kann daher allenfalls abverlangt werden, ein für die Berufsausbildung erforderliches Praktikum zu finanzieren, was der Auszubildende im Zweifel anhand eines Sachverständigengutachtens zu beweisen hat.
1. September 2011
Nach der Vorschrift des § 1579 Ziffer 2 BGB ist ein Unterhaltsanspruch zu verneinen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, wenn derjenige, der Unterhalt verlangt, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Grundsätzlich ist dies nach ständiger Rechtsprechung erst ab zwei bis drei Jahren gegeben. Die Dauer des Zusammenlebens ist nur ein wichtiges, aber nicht das entscheidende Indiz. Im entsprechenden Fall, lebten die Partner zunächst ein Jahr in der Wohnung eines Partners zusammen. Anschließend mieteten sie gemeinsam eine neue Wohnung an. Daraus schloss das Gericht, dass die Beziehung schon nach 1 ½ Jahren des Zusammenlebens für die Zukunft und auf Dauer angelegt und damit hinreichend verfestigt ist. Die Frau hatte keinen Unterhalts-anspruch mehr.
22. Oktober 2010
Auch bei Bestehen getrennter Wohnungen kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt sein, wenn sich die Beziehung zwischen Unterhaltsgläubiger und neuem Partner in einem mit einer Wochenendehe vergleichbaren Weise darstellt und zudem deutlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wahl der unterschiedlichen Wohnungen nur erfolgte, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden (OLG Zweibrücken, Urteil v. 05.02.2010, 2 UF 140/09).
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