18. Januar 2011
Wenn Sie von einem kaufmännischen Beruf in einen Beruf mit überwiegend körperlicher Arbeit gewechselt haben, so zahlt unter Umständen die extra abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung doch nicht, wenn sie den Berufswechsel noch nicht „vollzogen“ haben. Dieses fragwürdige Urteil fällte jetzt das Landgericht Dortmund. Ein kaufmännisch Arbeitender war, nachdem er seinen neuen Job angetreten hatte, auf dem Weg zu seinem ersten Kunden verunglückt und seit dem so behindert, dass für ihn körperliche Arbeit unmöglich wurde. Er war jetzt zwar für körperliche Arbeit berufsunfähig, hatte aber die neue Arbeit noch nicht „vollzogen“. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach Meinung des Landgerichtes zu Recht nicht.
LG Dortmund Az. 2 O 501/07
18. November 2010
Wenn Arbeitssuchende mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber einen Probearbeitstag vereinbaren, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Sozialgericht in Aachen jetzt entschieden. Ein Kläger hatte sich während eines solchen unbezahlten Probearbeitstages ein Bein gebrochen. Die Richter meinten, dass es sich hier nicht um einen Arbeitsunfall handeln würde, da kein Beschäftigungsverhältnis bestanden habe.
Az. S 6 U 82/06
17. November 2010
Wenn Arbeitnehmer während eines Seminars in den Alpen beim Skifahren stürzen, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat jetzt das Bundessozialgericht in Düsseldorf entschieden. Ein Arbeitnehmer war beim Rodeln gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Er nahm in der besagten Woche an einem Arbeitsseminar teil. Die Richter urteilten, dass während eines Arbeitsseminars zwar grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung greife, sie ende spätestens aber beim Beginn einer jeden Rodelfahrt.
Az. S U 82/06
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