28. Oktober 2009
Nur wenn ein „plötzliches Ereignis" während der Arbeit, ein sogenanntes traumatisches Ereignis Ursache für einen Bandscheibenvorfall war, hat ein Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es muss sich um eine Verletzung handeln, bei der Wirbel oder angrenzende Muskel- oder Bandstruktur in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Sonst seien die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeit nicht gegeben. Das entschied das Düsseldorfer Sozialgericht.
Az. S 1 U 4/08
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