30. September 2010
Wenn ein Fahrer erst Minuten nach dem Verlassen des Unfallortes bemerkt, dass er in einen Unfall verwickelt war, und dann weiterfährt, so begeht er keine Unfallflucht. Das entschied jetzt das OLG Hamburg. Ein LKW Fahrer hatte nicht bemerkt, dass er einen Außenspiegel eines parkenden PKW beschädigt hatte. Er wurde erst einige Kilometer später darauf hingewiesen. Von einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sprach des Gericht den Fahrer frei.
OLG Hamburg Az. 3 13/09
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