17. März 2010
Wenn jemand unmittelbar nach dem Anfahren der Straßenbahn stürzt, weil sie sofort wieder scharf gebremst wurde, hat er Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Wenn die Bahn allerdings schon einige Zeit unterwegs war und dann abrupt gebremst wird, gilt das nicht mehr. Grund dafür, ist die Ansicht des Gerichtes, dass, sobald die Bahn gefahren ist, genug Zeit war, dass sich der Fahrgast einen sicheren Stand gesucht hat, oder ausreichend Zeit war, um sich festzuhalten oder gar hinzusetzen. Das entschied das Amtsgericht München.
Az. 343 C 27136/08
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