Navigationsgerätbedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig.

Feb 10
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Anschnallen, grobe Fahrlässigkeit
Die Versicherung haftet nicht, wenn ein Unfall durch die Bedienung eines Navigationsgerätes verursacht wurde. Das entschied jetzt das Landgericht Potsdam. Ein Mietwagenfahrer war durch Unachtsamkeit auf den Vordermann aufgefahren und verursachte einen Unfall. Es war eine 950,- Euro Selbstbeteiligung im Mietwagenvertrag festgelegt. Die Versicherung weigerte sich, den darüber hinausgehenden Schaden [...]
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