Tag: unfall

Im Falle eines Unfalls haften Radfahrer nach Verlassen des Radweges mit

31. Januar 2012

Fahrradweg

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 28.10.2011, dass ein Radfahrer, der eine Straße, anstatt eines ausgeschilderten, parallel verlaufenden Radwegs benutzt, nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich mithaftet, da ein eigenes ausgeschildeter Radweg von Radfahrern auch tatsächlich zu benutzen ist. Andernfalls bewegt sich ein Radfahrer letztlich auf eigenes Risiko auf der Straße.

In dem zu entscheidenden Fall rutschte der Kläger mit seinem Rennrad auf einer Ölspur aus, als er auf einer Straße, statt auf dem parallel verlaufenden Radweg unterwegs war. Er verlangte vollen Schadensersatz von dem Halter des Wagens, der die Ölspur hinterlassen hatte. Das Gericht gab der Schadensersatzklage des Radfahrers jedoch nur zur Hälfte statt, da der Kläger seinen Sturz mitverschuldet hatte. Wenn er den Radweg genutzt hätte, wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen.

Unfall bei Eis und Schnee

14. April 2010

Geld zurück, Geld einstecken, Entlohnung

Wenn Sie in diesem langen Winter bei Eis und Schnee auf dem Arbeitsweg einen Unfall hatten und die Unfallkosten nicht vom Arbeitgeber ersetzt bekommen haben, dann sollten Sie folgenden Tipp beachten: Setzen Sie alle Kosten, die Sie im Zusammenhang mit ihrem Unfall hatten, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in ihrer nächsten Steuererklärung an. Wichtig ist, alle Belege sorgsam zu sammeln und diese der Steuererklärung beizufügen. Sie haben dann wenigstens einen Steuervorteil, der ihre Unfallkosten ein wenig mindern wird.

Der KFZ-Haftpflichtversicherer kann Schäden der Gegenseite ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers regulieren !

1. März 2010

Ein Verkehrsunfall ist, auch wenn nur ein geringer Sachschaden vorliegt, für alle Beteiligten ein Ärgernis.

Noch ärgerlicher wird es, wenn man überzeugt davon ist, an dem Unfall zumindest nicht alleine Schuld zu sein, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch der Gegenseite den vollen entstandenen Schaden augleicht und den eigenen Versicherungsnehmer sodann mit einem höheren Versicherungsbeitrag einstuft. Gleiches gilt, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Forderungen der Gegenseite ausgleicht, die vom Versicherungsnehmer zumindest der Höhe nach angezweifelt werden. War durch den Unfall tatsächlich der Austausch diverser Fahrzeugteile nötig, erlitt der Unfallgegner wirklich ein Schleudertrauma und war arbeitsunfähig?

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 27.01.2010 (Az.: 343 C 27107/09) nunmehr eine für den Versicherungsnehmer äußerst ungünstige Rechtslage klargestellt: Hiernach darf ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schaden auch gegen den ausdrücklichen Willen des Versicherungsnehmers abwickeln, sofern er das ihm in den allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen eingeräumte Regulierungsermessen ordnungsgemäß ausübt. Die Versicherung habe sich nicht auf einen nach den konkreten Umständen höchst ungewissen Prozess einlassen müssen.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger ausdrücklich der Zahlung an die Gegenseite widersprochen, seine Kfz-Versicherung zahlte dennoch.

Anschließend kündigte die Versicherung an, den Kläger höher einzustufen.

Fazit: Schalten Sie nach einem Kfz-Unfall in jedem Fall einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung Ihrer Interessen ein und überlassen Sie diesem die mit der Unfallabwicklung anfallenden Arbeiten. Dies gilt insbesondere bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit abdeckt. Mit sachkundigem anwaltlichem Beistand gelingt es auch, das Regulierungsverhalten Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zu kontrollieren und vorzeitige Zahlungen zu verhindern.

Merkantile Wertminderung - Schadensersatz nach Verkehrsunfall

12. Februar 2010

Wem Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten nach einem Verkehrsunfall zustehen, dem ist der Begriff "Merkantile Wertminderung" schon einmal untergekommen:

Nach ständiger höhstrichterlicher Rechtsprechung erhält der Fahrzeugeigentümer neben den reinen Reparaturkosten eine zusätzliche Entschädigung dafür, dass ein Unfallfahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Instandsetzung einen niedrigeren Wiederverkaufswert hat und nur noch mit Preisabschlägen gehandelt wird.

Bislang galt jedoch nach der Rechtsprechung ein Richtwert, wonach bei Fahrzeugen welche über 5 Jahre alt waren oder über 100.000 km Laufleistung aufwiesen eine merkantile Wertminderung nicht mehr vorläge.

Diese Rechtsprechung hat sich auf Grund der besseren Verarbeitung und der daraus resultierenden Langlebigkeit der Fahrzeuge geändert: Eine feste Obergrenze hinsichtlich des Fahrzeugalters oder der maximaler Laufleistung existiert nicht mehr. (Urteil des AG Arnsberg vom 20.01.2010,

Az.: 3 C 339/09 mit weiteren Nachweisen).

Fazit: Überprüfen Sie bei Verkehrsunfällen im Schadengutachten des Sachverständigen die Angaben zur "Merkantilen Wertminderung". Diese sind oftmals - zu Ihren Lasten - veraltet.

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