Tag: uneinsichtigkeit-beim-parken

Ärger mit dem Nachbarn

20. Januar 2011

Gefängnis Straftat

Wenn der Nachbar immer vor Ihrer Garage parkt, dann können Sie dagegen vorgehen. Wenn er argumentiert, dass Sie ja Bescheid sagen könnten, wenn Sie aus Ihrer Garage fahren wollen, so müssen Sie das nicht gelten lassen. Er hat nicht vor Ihrer Garage zu parken. Der Parksünder ist rechtskräftig verurteilt worden, andere nicht zu behindern. Im Wiederholungsfall drohen dem Autofahrer bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft.

Amtsgericht München Az. 241 C 7703/09

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