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Schadensersatz vom Grundstückseigentümer bei Verletzung auf seinem Grundstück ?

20. August 2010

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Wenn Sie ein fremdes Grundstück unberechtigt betreten und sich dann verletzten, können Sie keinen Schadensersatz vom Grundstückseigentümer erwarten. Diese leidvolle Erfahrung machte jetzt ein Autofahrer, der vom Harndrang geplagt, sich auf einer Wiese entleerte. Direkt neben ihm standen aufgeschichtete Strohballen, die bis zu vier Metern Höhe aufgeschichtet waren. Plötzlich kippten sie um und brachen dem „Pinkler“ das Becken. Eine Schadenersatzforderung von ihm wies das Gericht jetzt ab. Schutzmaßnahmen für Personen, die unbefugt das Grundstück betreten, seien nicht erforderlich. Dieses Urteil steht im Konflikt mit anderen Urteilen, in denen zum Beispiel Kleingartenbesitzer durchaus für Verletzungen von Einbrechern haftbar gemacht wurden.

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