17. September 2010
Die Anordnung einer Mediation und die Aussetzung des Umgangs-rechtes bis zu deren erfolgreichem Abschluss stellt eine Aussetzung des Umgangs auf unabsehbare Zeit dar und ist daher unzulässig (OLG Brandenburg, Beschluss v. 10.03.2010 – 3 UF 72/09).
4. Februar 2010
Wenn eine Mutter ohne triftigen Grund dem Vater das Umgangsrecht verweigert, so kann das dazu führen, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird. Das entschied jetzt das Amtsgericht München. Der zehnjährige Sohn war nach der Trennung der Eltern bei der Mutter verblieben. Das Sorgerecht verblieb bei beiden Elternteilen. Der Vater hatte großes Interesse seinen Sohn weiterhin regelmäßig zu sehen. Die Mutter unterband den Kontakt jedoch mehr und mehr, sodass der Vater seinen Sohn in eineinhalb Jahren nur fünfmal zu sehen bekam. Auch eine Mediation führte zu keiner Besserung. Ein bestellter Gutachter belegte den positiven Einfluss des Vaters auf die Entwicklung des Kindes. Nachdem die Mutter weiterhin stur blieb, entzog das Gericht der Mutter das Sorgerecht bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und erzwang somit einen regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Sohn.
8. Juli 2009
Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 2. 7. 2009 (Az.: B 14 AS 75/08 R) entschieden, dass auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil für die Zeiten, in welchen sich ein Kind bei ihm aufhält, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragen kann. Gemäß der zwischen den Eltern getroffenen Umgangsvereinbarung halten sich die Kinder alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag bei der Mutter auf. Die Mutter erhält für diese Zeiten auf Antrag auch für die Kinder Grundsicherungsleistungen.
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