Tag: trennung

Ehescheidung: Wann kann ich mich scheiden lassen?

27. September 2011

Ehescheidung: Wann kann ich mich scheiden lassen?

Einziger Scheidungsgrund ist heute: das Gescheitertsein der Ehe. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn:

a. die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und

b. nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Es werden grundsätzlich vier Scheidungsvarianten unterschieden:

1. Scheidung vor einjähriger Trennung

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander, kann die Ehe dennoch geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Ehegatten, der die Scheidung beantragt, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Eine unzumutbare Härte ist beispielsweise anzunehmen, wenn:

- Gewalttätigkeiten gegen den anderen Ehegatten verübt werden,

- die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind erwartet,

- der Ehemann gegenüber Dritten in massiver und glaubhafter Form Morddrohungen gegen seine Ehefrau äußert.

2. Einverständliche Scheidung nach einjähriger Trennung

Nach Ablauf des Trennungsjahres sind sich die Ehegatten einig, sich scheiden zu lassen. Entweder beide Ehegatten beantragen die Scheidung ihrer Ehe oder ein Ehegatte stellt beim zuständigen Amtsgericht den Scheidungsantrag und der andere Ehegatte stimmt diesem Antrag ausdrücklich zu.

3. Streitige Scheidung nach einjähriger Trennung,

Nach Ablauf des Trennungsjahres stellt ein Ehegatte beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Ehescheidung. Der andere Ehegatte stimmt diesem Antrag weder zu noch stellt er einen eigenen Scheidungsantrag. Der antragstellende Ehegatte erbringt den unmittelbaren Nachweis des Gescheiterseins der Ehe, d.h. dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Ob die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, ist nach Würdigung aller Umstände zu entscheiden. Hierfür ist die Dauer des Getrenntlebens ein wesentliches Indiz.

4. Scheidung nach dreijähriger Trennung

Nach dreijähriger Trennungszeit wird die Zerrüttung der Ehe unwiderlegbar vermutet. D.h. der Beweis des Gegenteils ist ausgeschlossen. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht stellt, muss lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er bereits drei Jahre von seinem Ehegatten getrennt lebt.

Private Krankenversicherung für das Kind nach der Scheidung?

23. Dezember 2010

Ist ein Kind seit seiner Geburt – wie auch die Eltern während der Ehe – privat krankenversichert und bleibt der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert, hat er die Kosten für die private Krankenversicherung des Kindes als angemessenen Unterhalt zu übernehmen. Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts geht davon aus, dass die Kinder kostenfrei über die Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert sind. Sind sie nicht gesetzlich krankenversichert, dann muss der Unterhaltspflichtige auch die Kosten der privaten Krankenversicherung übernehmen (OLG Koblenz, Urteil 19.01.10).

Elterliche Sorge – Wechselmodell

15. März 2010

Aus Anlass einer Trennung oder Scheidung besteht die Möglichkeit der wechselweisen Betreuung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern in einem zeitlich festgelegten Rahmen (sog. Wechselmodell). Voraussetzung ist, dass es die Eltern wünschen und sie die uneingeschränkte Fähigkeit besitzen, miteinander zu kommunizieren und kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils kommt das Wechselmodell nicht in Betracht. Auch scheidet es aus, wenn das Kindeswohl durch den ständigen Wechsel erkennbar belastet wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.1.2010, 11 UF 252/09).

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