27. Dezember 2011
Die EU darf auch nicht-europäische Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten mit einbeziehen und dazu verpflichten, Emissionsrechte zu kaufen. So müssen sich ab Januar 2012 auch amerikanische, chinesische und indische Airlines am europäischen Emissionshandel beteiligen und Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid kaufen, den sie durch Starts und Landungen in Europa verursachen.
Der Europäische Gerichtshof wies Klagen aus den USA zurück und verkündete, dass die von der EU beabsichtigte Ausweitung des Emissionshandels auf Fluggesellschaften zulässig ist, da die ab Januar für alle in Europa startenden und landenden Airlines geltende Abgabe auf das Treibhausgas CO2 nicht gegen die "Souveränität von Drittstaaten" verstoße. Die Abgaben seien aber nur dann zu verrichten, wenn die Airline sich „physisch im Hoheitsgebiet der EU“ befindet. Demnach müssen Flugzeuge, die die EU nur überfliegen, keine derartigen Zertifikate kaufen.
In dem zu entscheidenden Fall klagten drei große US-Fluggesellschaften gegen die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels. Ihrer Auffassung nach stellten die Emissionszertifikate eine unzulässige Gebühr auf Treibstoff dar. Dieses wies der Europäische Gerichtshof mit der Begründung zurück, dass es sogar denkbar wäre, dass Airlines, die einen geringen Treibstoffverbrauch haben, aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate einen Gewinn erzielen könnten und ein hohes Schutzniveau des Umweltbereichs gewährt werden müsse.
Nach dem neuen Gesetz sollen alle Airlines, die in der EU starten oder landen, zunächst 15 Prozent der Emissionsrechte kaufen, 85 Prozent werden ihnen vorerst kostenlos zugeteilt. Der kostenlose Anteil soll in Zukunft weiter sinken, damit die Fluglinien zum Einsatz klimafreundlicher Technik animiert werden.
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