19. Januar 2011
Ihre Versicherung muss auch dann zahlen, wenn Sie den Fahrzeugschein im Auto haben liegen lassen und das Auto gestohlen wurde. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass der KFZ- Schein nicht von außen zu sehen ist und ein etwaiger Passant geradezu eingeladen wird, einen lukrativen Diebstahl zu begehen. Es gibt jedoch auch fahrerunfreundlichere Urteile; zum Beispiel aus dem Oberlandesgericht Celle und dem Landgericht Dortmund, die dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit bescheinigten und entsprechende Klagen abwiesen. Besser ist es also in jedem Fall den Fahrzeugschein nicht im Handschuhfach liegen zu lassen.
OLG Oldenburg AZ. 5 U 153/09
29. September 2009
Wenn ein Autofahrer behauptet, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug den Steinschlag an seiner Frontscheibe verursacht hat, so muss er das beweisen. Nur, dass ein LKW Kies geladen hatte, reicht in Zukunft nicht mehr. Diesen Beweis zu erbringen, dürfte jedem Autofahrer schwer fallen, denn niemand weiß, ob der Stein vom vorausfahrenden LKW fiel, oder nur so von der Straße aufgewirbelt wurde. Das entschied das Amtsgericht Bremen. (Az. 4 C 14/09).
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