10. August 2010
Muss meine Stromsicherung in einer Altbauwohnung den Betrieb eines Wäschetrockners, eines Staubsaugers und eines Toasters gleichzeitig verkraften können, ohne durch zu brennen? Diese Frage klärte jetzt der Bundesgerichtshof. Wenn die Waschmaschine läuft, muss der Mieter gleichzeitig staubsaugen können. Und zwar auch in einer Altbauwohnung. Es müssen mindestens ein Großgerät und mehrer Kleingeräte gleichzeitig funktionsfähig sein. Ist das nicht möglich, darf der Mieter die Miete kürzen. Nur, wenn im Mietvertrag eindeutig auf diesen Mangel hingewiesen ist, muss sich der Mieter damit abfinden, dass er hier eingeschränkt ist. Eine einfache Vertragsklausel, wonach er einen Trockner nur aufstellen darf, soweit die Elektroinstallation dafür ausreicht, genügt hingegen nicht.
AZ VIII ZR 343/08
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