28. April 2010
Wenn Sie eine Panne haben, egal, ob auf der Autobahn oder Bundesstraße, und die Polizei die Straße teilweise sperren muss, so darf sie diesen Einsatz dem Havaristen berechnen. Im vorliegenden Fall war ein LKW Fahrer in einer Kurve liegen geblieben und die Polizei sperrte die Straße. Den Einsatz sollte der LKW Fahrer zahlen und weigerte sich. Er bekam nicht Recht. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass das Aufstellen eines Warndreiecks nicht ausgereicht hatte, um die erforderliche Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten und verurteilte den Fahrer zu 256 Euro.
Az. 1 K 621/09.TR
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im